Berlin, 25.05.21: Neuer Monat, neue Gesetze.
Der Juni kommt mit einigen Änderungen.
Ein Überblick: AUSBILDUNGSPLÄTZE Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern, die trotz großer coronabedingter Probleme ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausbauen, können vom 1.
Juni an bis zu 6000 Euro pro Ausbildungsplatz und damit doppelt so viel wie bisher bekommen.
NACHBARSCHAFTSTREITIGKEITEN Ärger am Gartenzaun beschäftigt die deutschen Gerichte immer wieder.
Am 11.
Juni wird es spannend: Dann verkündet der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zu der grundsätzlichen Frage, ob Grundstücksbesitzer überhängende Zweige auch dann abschneiden dürfen, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück abzusterben droht.
GESCHLECHTSANGLEICHENDE OPERATIONEN VON KINDERN Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dürfen keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Juni sind Behandlungen verboten, die das körperliche Erscheinungsbild eines Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts angleichen sollen.
Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird.
SPEICHERPLATZ BEI GOOGLE Google schafft den unbegrenzten Speicherplatz in seinem Foto-Dienst ab.
Bisher konnte man bei «Google Photos» Bilder in reduzierter Qualität uneingeschränkt in die Cloud hochladen.
Vom 1.
Juni an werden sie beim Gratislimit von 15 Gigabyte mitgezählt.
Wer es erreicht, muss Speicherplatz dazukaufen.
SCHULFERIEN Für Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das zweite Corona-Schuljahr dem Ende.
Als erste starten die Ferien in den Küstenländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - der letzter Schultag ist der 18.
Juni.
Als letztes Bundesland startet Bayern am 30.
Juli.